29.07.2024 - Mietschulden, was tun?

Mietschulden, was tun?

 

Jeder kann unverschuldet in die Situation eines finanziellen Engpasses geraten. Wichtig ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit die Situation besprochen werden kann, um weiteren Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

Kontakt Mahn- und Klagewesen / Mietenbuchhaltung:

Frau Schmidt

Tel.: +49 (0) 391 255 75-48

e-mail: s.schmidt@postundenergie.de

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir als Vermieterin wegen Zahlungsverzug gemäß § 543 BBG kündigen können, wenn der Mieter bzw. die Mieterin:

  • für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist (eine Monatsmiete) oder 
  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht hat.

 

Ausbleibende Zahlungen können somit zu erheblichen Folgen, wie den Verlust der Wohnung wegen fristloser Kündigung und die damit eventuell verbundene Zwangsräumung führen.

Bitte kontaktieren Sie daher vorher unsere Mietenbuchhaltung und fragen Sie nach einer schriftlichen Ratenzahlungsvereinbarung.

Zum Thema Miet- und Energieschulden finden Sie auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg nähere Informationen:

Miet- und Energieschuldnerberatung

Wilhelm-Höpfner-Ring 4

39116 Magdeburg

Behördennummer:115

Telefon:+49 (0) 391 540 34 08

Mietschulden und Energieschulden / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Ihre Wohnungsgenossenschaft „Post und Energie“ eG