18.06.2024 - Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023
In diesem Zuge weisen wir nochmal darauf hin, dass nach §556 Abs. 3 BGB der Vermieter das Recht hat, 12 Monate lang den Mieter/innen ihre Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Frist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraumes zu laufen. Das heißt, die Abrechnung für das Jahr 2023 hat allerspätestens am 31.Dezember in Ihren Briefkästen zu sein.
Auch wir sind trotz dieser Regelung daran interessiert, Ihnen die Nebenkostenabrechnung so schnell wie es die abrechnungsrelevanten notwendigen Zuarbeiten zulassen, zuzusenden.