Die Genossenschaft

Warum Mitgliedschaft?

Die Idee

Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und Selbsthilfe sind die Grundbegriffe, die den genossenschaftlichen Gedanken wiederspiegeln. Der Zusammenschluss gleichgesinnter Personen war die Basis für die Gründung der Wohnungsgenossenschaft.

 

Das Ziel

von Wohnungsgenossenschaften ist es, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen attraktive und dennoch bezahlbare Wohnungen bereitzustellen. Gezielte Investitionen an Wohngebäuden und im Wohnungsumfeld sind die Voraussetzungen, um dieser Aufgabe und zugleich Herausforderung mittel- und langfristig gerecht zu werden.

 

Der Vorteil

Der dritte Weg zwischen Wohneigentum und Miete ist die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft. Man ist durch die Beteiligung mit einer bestimmten Anzahl an Genossenschaftsanteilen Miteigentümer am genossenschaftlichen Vermögen - hat sozusagen eine "Wohnversicherung". Dauernutzungsverträge sichern dem Mitglied nahezu uneingeschränkten Kündigungsschutz zu. Das heißt, die Wohnungsgenossenschaft kann zum Beispiel nicht auf Eigenbedarf klagen.

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 20,00 € (EUR). Die Anzahl der Geschäftsanteile hängt von der Größe der gemieteten Wohnung ab. Zusätzlich erhalten Sie auf die Einzahlungen der erworbenen Geschäftsanteile eine Wohnungsbauprämie von bis zu 8% vom Staat. Folgende Geschäftsanteile sind für die entsprechenden Wohnungsgrößen erforderlich:

 

1-Raumwohnung 13 Anteile 260,00 € (EUR)

 
für jedes weitere 1/2 Zimmer 13 Anteile zusätzlich
 

1 1/2-Raumwohnung 26 Anteile 520,00 € (EUR)
2-Raumwohnung 39 Anteile 780,00 € (EUR)
2 1/2-Raumwohnung 52 Anteile 1040,00 € (EUR)
3-Raumwohnung 65 Anteile 1.300,00 € (EUR)

 

In sozialen Härtefällen kann mit der Genossenschaft auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

 

Was geschieht mit dem Geld?

Die Basis des Unternehmens bilden die Rücklagen der Genossenschaft und die Genossenschaftsanteile, die zum Eigenkapital der Genossenschaft gehören. Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden die Genossenschaftsanteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist ausgezahlt.

 

Bin ich Miteigentümer der Wohnung durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen?

Man hat als Mitglied zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit, das Miteigentum bezieht sich aber auf das Wohnungsunternehmen und nicht auf die genutzte Wohnung.

 

Welche Rechte ergeben sich für mich als Mitglied?

Durch die Mitgliedschaft haben Sie das Recht auf die Nutzung einer Genossenschaftswohnung mit lebenslangem Wohnrecht. Jedes Mitglied hat durch sein Stimmrecht Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung der Genossenschaft.

 

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Geschäftsjahresende erfolgen (31.12.). Laut unserer Satzung ist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren festgeschrieben. Die Genossenschaft zahlt nach bestätigter Bilanz, des letzten Jahres der Kündigungsfrist, die Geschäftsanteile aus.

 

Satzung der Wohnungsgenossenschaft "Post und Energie" eG